Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://bube-portal.de/ veröffentlichte Web-Anwendung BUBE-online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) des HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04.03.2024 von Bechtle GmbH Co.KG vorgenommenen Bewertung mit Hilfe des Analyse-Werkzeugs TotalValidator.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Web-Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1

WCAG-Kriterium 1.3.1 „Info und Beziehungen“

  • Auf dieser Website sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht durchgängig semantisch korrekt ausgezeichnet. Überschriften, Listen, Tabellen und/oder Formulare sind teilweise nur visuell gestaltet, ohne dass die zugrunde liegenden Beziehungen im Code (z. B. durch richtige Überschriften-Ebenen, Listen-Elemente, Tabellen-Header oder korrekt verknüpfte Formular-Beschriftungen) nachvollziehbar sind. Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder anderer assistiver Technologien sind dadurch Struktur, Gruppierungen und Zuordnungen einzelner Inhalte nicht immer eindeutig erkennbar.

Barriere 2

WCAG-Kriterium 1.4.4 „Textgröße ändern“

  • Der Text dieser Web-Anwendung kann derzeit nicht in allen Bereichen ohne Funktions- oder Informationsverlust auf bis zu 200 % vergrößert werden. Bei starker Vergrößerung (Zoom) kommt es teilweise zu Überlagerungen, abgeschnittenen Texten bzw. erforderlichem horizontalen Scrollen, sodass Inhalte und Bedienelemente für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen nicht durchgängig wahrnehmbar und bedienbar sind.

Barriere 3

WCAG-Kriterium 2.4.1 „Blöcke umgehen“

  • Auf dieser Website gibt es keinen ausreichenden Mechanismus, um wiederkehrende Inhaltsblöcke wie Navigation, Kopf- oder Fußbereich mit der Tastatur zu überspringen. Ein „Zum Inhalt springen“-Link oder eine vergleichbare Funktion, die bei Tastaturfokus sichtbar wird und direkt zum Hauptinhalt führt, fehlt bzw. ist nicht zuverlässig nutzbar. Nutzende, die mit Tastatur oder Screenreader arbeiten, müssen daher bei jedem Seitenaufruf alle wiederkehrenden Bereiche vollständig durchlaufen, bevor sie den eigentlichen Seiteninhalt erreichen.

Barriere 4

WCAG-Kriterium 2.4.7 „Fokus sichtbar“

  • Der Tastaturfokus ist in diesem Online-Dienst nicht auf allen interaktiven Elementen ausreichend erkennbar. Bei der Bedienung mit der Tastatur (z. B. über die Tabulatortaste) fehlt teilweise eine deutliche visuelle Hervorhebung oder der Fokusindikator ist so schwach gestaltet, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht zuverlässig erkennen können, welches Element aktuell fokussiert ist. Dadurch wird die Orientierung und Bedienbarkeit insbesondere für Menschen mit Seh- oder motorischen Beeinträchtigungen erschwert.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.03.2024 erstellt und zuletzt am 07.05.2026 aktualisiert.

  • 07.05.2026: Anpassung an HessBGG und BITV HE 2019.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit des Projektes BUBE

E-Mail: bube-pl(at)hlnug.hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

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